Nachfolgend sind einige der wichtigsten Regeln und Vorgaben für die Mitglieder des KGV Nordend e.V. zusammengefasst. Alle Vorgaben können Sie in der Gartenordnung lesen.
Pflege der Gemeinschaftswege
Die regelmäßige Pflege der Gemeinschaftswege obliegt den Pächtern der angrenzenden Parzellen bis zur Mitte des Weges. Dazu gehört auch das Beseitigen von Unkräutern auf den Wegen.
Kein unrechtmäßiges Betreten von fremden Parzellen
Das Betreten fremder Parzellen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Pächters erlaubt und ansonsten nur autorisierten Funktionsträgern (Vorstand, Obleute) des KGV
Nordend e.V. gestattet, wenn besondere Anlässe vorliegen. Jedes unrechtmäßige Betreten einer fremden Parzelle ist verboten.
Einhalten von Ruhezeiten
Von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr werktags und an Sonn- und Feiertagen ganztägig.
Bauliche Veränderungen
Alle baulichen Veränderungen müssen vom Vorstand genehmigt werden.
Gemeinschaftsarbeit
Des Weiteren sind die Mitglieder zur Gemeinschaftsarbeit verpflichtet. Wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen, müssen die Stunden finanziell abgegolten werden.